1. |
An den Ringversuchen kann jedes Labor teilnehmen, das entsprechende Untersuchungen durchführt. |
2. |
Die Termine der Ringversuche werden zu Beginn des Jahres bekannt gegeben. |
3. |
Die Anmeldung zu den Ringversuchen sollte bis eine Woche vor dem im Zeitplan genannten Versuchsbeginn erfolgen. Spätere Anmeldungen können nur nach telefonischer Absprache erfolgen. |
4. |
Die Anmeldung kann einzeln oder im Abonnement erfolgen. Eine Kündigung ist bis 14 Tage vor Versuchsbeginn möglich. |
5. |
Die Einsendung des Ergebnisformulares muß fristgerecht erfolgen (Datum des Poststempels). Bei verspäteter Abgabe erhält der Teilnehmer lediglich eine Mitteilung über die Gesamtergebnisse. Nur in besonderen Fällen ist nach telefonischer Absprache eine Fristverlängerung möglich. |
6. |
Die Auswertung der Untersuchungsergebnisse wird gemäß wissenschaftlicher Anforderungen durchgeführt und in Absprache mit den Fachgesellschaften bzw. deren Fachkommissionen und Arbeitsgruppen aktualisiert. |
7. |
Die Teilnehmer bekommen die Auswertung ihrer Ergebnisse per Post zugesandt. Beanstandungen sind umgehend zu melden. |
8. |
Die Gebühren sind spätestens vier Wochen nach Erhalt der Proben zu entrichten. |
9. |
Kann ein Ringversuch nicht stattfinden, werden bereits bezahlte Gebühren zurückerstattet. |